Ab 2010 zusätzliche Steuerklassen-Kombination für Ehepaare

Mehr Netto auf dem Konto. Das können Ehepaare durch eine günstige Steuerklassenkombination erreichen.

Ab 2010 können Sie nicht nur zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen, sondern auch das neue Faktorverfahren anwenden. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Der Vorteil nach Auskunft der Steuerexperten: Das Faktorverfahren führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug zwischen den Ehegatten und lohnt sich vor allem für Ehepaare mit einem größeren Gehaltsunterschied. Diese haben bisher häufig die Steuerklassenkombination III/V gewählt und mussten nicht selten nach Erhalt des Steuerbescheids eine Steuernachzahlung leisten – und zu allem Überfluss für die Zukunft vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten.

Während ein Steuerklassenwechsel direkt bei der Gemeinde vorgenommen werden kann, muss das Faktorverfahren beim Finanzamt mit einem formlos beantragt werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, möglichst bald tätig zu werden. Nur so kann man vom Faktorverfahren ab Anfang kommenden Jahres profitieren.

An einem Beispiel hat die Lohnsteuerhilfe Bayern die Vorteile des Faktorverfahrens berechnet:

Bei einem Ehepaar verdient der Mann 30.000 Euro und die Frau 10.000 Euro im Jahr. Freibeträge gibt es keine. Wählen beide die Steuerklasse IV müssten sie über das Jahr gesehen ca. 4.800 Euro Lohnsteuer zahlen.

Nach der Splittingtabelle die bei der Einkommensteuer-Veranlagung angewendet wird, sind jedoch nur 4.000 Euro zu zahlen. Dadurch ergibt sich ein Faktor von 0,833, der auf der Lohnsteuerkarte der beiden Ehegatten eingetragen wird. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse IV und wendet darauf den Faktor an.

Im Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern würde das Ehepaar statt 4.800 Euro nur noch 3.999 Euro Lohnsteuer über das Jahr verteilt bezahlen. Das heißt: sie haben jeden Monat insgesamt ca. 67 Euro mehr im Geldbeutel.

Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern raten aber auch Ehepaaren mit einem erheblichen Gehaltsunterschied die bisher die Steuerklassenkombinationen III / IV gewählt haben, zum neuen Faktorverfahren. Sie hätten monatlich zwar zunächst weniger Nettolohn. Andererseits müssen sie jedoch voraussichtlich mit keinen höheren Steuernachzahlungen rechnen.

Würde das Ehepaar aus dem Beispiel die Arbeitslöhne nach der Kombination III/V versteuern, kämen mit dem Einkommenbescheid ca. 1.300 Euro Nachzahlungen auf sie zu, wenn keine weiteren Freibeträge vorliegen.

Steuerklassenwahl hat indirekt Einfluss auf zahlreiche Bezüge

Durch die richtige Steuerklassenwahl kann das monatliche Netto-Einkommen unter Umständen deutlich erhöht werden. Deshalb kann sich nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse für Ehepaare lohnen, die beispielsweise in den kommenden Monaten mit Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Insolvenzgeld rechnen. All diese Bezüge werden anhand der Lohnsteuerklasse bzw. des Nettolohnes der vergangenen 12 Monate berechnet.

Weil die Wahl der richtigen Steuerklasse immer schwieriger wird und von verschiedenen individuellen Punkten abhängt, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. beispielsweise berät ihre Mitglieder in allen Fragen rund um das Thema Steuern im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr 11. StBerG. Im Rahmen einer Mitgliedschaft errechnen die Mitarbeiter in den mehr als 350 Beratungsstellen in ganz Deutschland auch die günstigste Steuerklassenkombination und stellen den Antrag für das Faktorverfahren beim Finanzamt.

Ein Kommentar to “Ab 2010 zusätzliche Steuerklassen-Kombination für Ehepaare”

  1. p. weber
    23. Februar 2010 at 15:55 #

    hi! vielen dank für die ausführliche information. jetzt ist mir alles deutlicher.

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