Vermehrt häufen sich die Fälle, in denen ahnunglose Internetnutzer auf der Suche nach kostenloser Software in Gebührenpflichtige Abofallen tappen. Beispielsweise wird bei einem Anbieter das kostenlose OpenOffice zum download angeboten – dabei entsteht jedoch ein Abovertrag mit 24 Monaten Laufzeit, bei dem über die gesamte Vertragslaufzeit nahezu 200,00 Euro Abogebühren entstehen. Über die bestätigten AGB wird vorsorglich das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies ist zwar nicht zwangsläufig rechtens – unterstreicht aber die Forderung für den Laien.
Auch die Aussage, dass das Widerrufsrecht bei Erbringung von Leistungen erlischt, ist seit August 2009 nicht mehr zutreffend. Bedeutet: Auch wer einen Download innerhalb der Widerrufsfrist gestartet hat, kann den restlichen untergeschobenen Abovertrag widerrufen.
Die Verbraucherzentrale Bayern hält weitere Informationen zum Umgang mit Zahlungsaufforderungen bereit, zudem auch ein Musterschreiben, um den Forderungen zu wiedersprechen.
Generell gilt es aber, derartig unangenehme Situationen im Vorfeld zu vermeiden!
Wenn Sie kostenlose Software downloaden möchten, Kochrezepte, Bastelanleitungen oder Hausaufgabenhilfe wie auch IQ Tests und Führerscheinprüfungen etc. benötigen – dann schauen Sie sich gerne um. Es gibt in diesen Bereichen sicherlich viele Informative Seiten. Beim Download von Software oder Filmen, wie auch Musik und Bildern sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass derartige Dateien möglicherweise zum einen urheberrechtlich geschützt sein könnten, oder auch mit Schadsoftware behaftet sein könnten. Vertrauen Sie lieber auf Ihnen bekannte vertrauenswürdige Quellen.
Gleiches gilt für Virenwarnungen! Vertrauen Sie im Vorfeld auf eine Ihnen bekannte Virensoftware und ignorieren Sie Warnmeldungen die Ihnen von dubiosen Webseiten angezeigt werden.
Sobald Sie auf häufig optisch sehr durchgestylte, ansprechende Seiten gelangen, die persönliche Daten von Ihnen abverlangen – so ist dies oftmals ein erster Hinweis auf Gefahr! Werfen Sie in jedem Fall einen Blick auf die AGB und durchsuchen sie die oftmals bewusst überzogen langen Dokumente ggf. auch mit der Textsuche (z.B: Tastenkombination STRG+F) nach verdächtigen Inhalten – wie beispielsweise “Abo”, “Euro” oder “Laufzeit”. Sind die Hinweise für Sie nicht verständlich, oder in einer Sprache, die Sie nicht verstehen – lassen Sie besser die Finger davon!







